Informationen
Volksbegehren können bereits im Einleitungsverfahren mittels Unterstützungserklärung unterzeichnet werden (österreich.gv.at – Volksbegehren).
Über Eintragungszeiträume in den Gemeinden werden Sie rechtzeitig mittels Kundmachung informiert. Wähler können jedes Volksbegehren nur einmalig unterschreiben entweder im Einleitungsverfahren oder im Eintragungszeitraum.
Zur Unterschrift im Gemeindeamt/Meldeamt muss ein gültiger Reisepass oder Personalausweis als Identitätsnachweis vorgelegt werden.
Kontakt
Cornelia Geisler
Meldeamt
- Parteienverkehr
- Mo-Fr: 08:30-12:00 Uhr
- Mo: 14:00-18:00 Uhr
- Di, Do: 14:00-16:00 Uhr
Nadine Jank
Meldeamt
- Parteienverkehr
- Mo-Fr: 08:30-12:00 Uhr
- Mo: 14:00-18:00 Uhr
- Di, Do: 14:00-16:00 Uhr