Informationen
Zur Austellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises werden folgende Dokumente benötigt:
- Geburtsurkunde des Ansuchenden
- Heiratsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern
- sind die Eltern nicht verheiratet, die Geburtsurkunden der Eltern
- bei Verleihung der Staatsbürgerschaft (Verleihungsbescheid, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
Verfahren mit Bezug zur Evidenz sind nicht unmittelbar durchführbar, nehmen Sie daher rechtzeitig Kontakt auf wenn Sie einen Staatsbürgerschaftsnachweis benötigen.
Kontakt
Kontakt Standesamt
- Parteienverkehr
- Mo-Fr: 08:30-12:00 Uhr
- Mo: 14:00-18:00 Uhr
- Di, Do: 14:00-16:00 Uhr