Staatsbürgerschaftswesen/Staatsbürgerschaftsnachweise

Informationen

Zur Austellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises werden folgende Dokumente benötigt:

  • Geburtsurkunde des Ansuchenden
  • Heiratsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern
  •  sind die Eltern nicht verheiratet, die Geburtsurkunden der Eltern
  • bei Verleihung der Staatsbürgerschaft (Verleihungsbescheid, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)

Verfahren mit Bezug zur Evidenz sind nicht unmittelbar durchführbar, nehmen Sie daher rechtzeitig Kontakt auf wenn Sie einen Staatsbürgerschaftsnachweis benötigen.

Kontakt

Kontakt Standesamt

  • Parteienverkehr
  • Mo-Fr: 08:30-12:00 Uhr
  • Mo: 14:00-18:00 Uhr
  • Di, Do: 14:00-16:00 Uhr