Informationen
Die Marktgemeinde Wattens gewährt für die erstmalige Errichtung eines Eigenheimes oder die Vergrößerung eines solchen, für die Neuschaffung zeitgemäßer Wohnungen durch den Umbau von verbesserungswürdigen Altobjekten, den erstmaligen Erwerb oder die Erweiterung einer Eigentumswohnung ein Siedlungsdarlehen.
Grundvoraussetzung dabei ist, dass der Förderungswerber mindestens 6 Monate vor dem Erwerb/vor der Errichtung bzw. mindestens die Hälfte seines Lebens in Wattens gemeldet war.
Die Höhe des Darlehens richtet sich nach der Größe der Nutzfläche der Wohnung bzw. des Eigenheimes. Detaillierte Auskunft erhalten Sie im Gemeindeamt.
Kontakt
Andreas Vogt
Finanzverwaltung
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