Informationen
Ausstellung Reisedokument
Die Ausstellung von Reisedokumenten ist – neben den nicht ortsgebundenen Bezirkshauptmannschaften als Passbehörden – nur bei den berechtigten Wohnsitzgemeinden möglich.
Im Zuge der Beantragung eines Reisedokumentes wird auch die ID Austria (Nachfolger der Handysignatur) ausgestellt.
Für die Ausstellung von Reisedokumenten und der ID Austria ist grundsätzlich ein Termin zu vereinbaren!
Benötigte Unterlagen für die Erstausstellung eines Reisedokumentes:
- Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis im Original
- Persönliches Erscheinen der Person, für die das Reisedokument beantragt wird
- Foto, welches den Passbildkriterien entspricht und nicht älter als 6 Monate ist
Benötigte Unterlagen für die erneute Ausstellung eines Reisedokumentes:
- Alter Reisepass oder Personalausweis, im Falle des Verlustes: Identitätsnachweis
- Bei Änderungen gegenüber dem alten Reisedokument wird ein Nachweis über die Änderung (im Original) benötigt. Bsp. Namensänderung – Heiratsurkunde, Eintragung akadem. Grad – Verleihungsurkunde
- Persönliches Erscheinen der Person, für die das Reisedokument beantragt wird
- Foto, welches den Passbildkriterien entspricht und nicht älter als 6 Monate ist
Im Fall von minderjährigen Kindern:
Identitätsnachweis der obsorgeberechtigten Person, Nachweis über die Obsorge (Ausnahme: bei aufrechter Ehe mit dem anderen Elternteil) und die Anwesenheit des Kindes ist erforderlich!
Gebühren
Kosten:
Die Ausstellung von je einem Reisepass und einem Personalausweis vor dem 2. Geburtstag ist gebührenfrei!
Es muss mit einer Bearbeitungszeit von bis zu zwei Wochen gerechnet werden.
Kontakt
Cornelia Geisler
Meldeamt
- Parteienverkehr
- Mo-Fr: 08:30-12:00 Uhr
- Mo: 14:00-18:00 Uhr
- Di, Do: 14:00-16:00 Uhr
Nadine Jank
Meldeamt
- Parteienverkehr
- Mo-Fr: 08:30-12:00 Uhr
- Mo: 14:00-18:00 Uhr
- Di, Do: 14:00-16:00 Uhr