Legalisationen

Informationen

Was macht ein Legalisator?

Der Legalisator ist ausschließlich für die Beglaubigung von Unterschriften auf Urkunden und für die Eintragung bzw. Löschung in einem Tiroler Grundbuch (Kauf-, Übergabe-, Schenkungsvertrag, Darlehensvertrag, Pfandurkunde, Schuldschein, Freistellungs-, Rangordnungs-, Löschungserklärung, etc.)zuständig. Eine rechtliche Überprüfung des Vertrages wird durch den Legalisator nicht durchgeführt.

Service der Marktgemeinde Wattens

Für BürgerInnen, die einen aufrechten Hauptwohnsitz in Wattens haben, ist es nicht notwendig, diese Unterschriften beim Gericht oder beim Notar beglaubigen zu lassen. Die betreffende Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss dem Legalisator persönlich bekannt sein bzw. muss seine Identität durch zwei dem Legalisator persönlich bekannte Personen bestätigt werden. Die Unterschriftsleistung hat persönlich vor dem Legalisator zu erfolgen.

(Telefonische) Terminvereinbarung erforderlich!

Gebühren

Mit Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 01.05.2023, BGBl.Nr. 135/23, wurden die Gebühren für die Beglaubigung einer Unterschrift wie folgt festgesetzt:

EUR 3,00 bis zu einem (Vertrags-)Wert unter EUR 700,00 oder bei unbestimmtem Wert
EUR 7,00 bei einem Wert über EUR 700,00 bis EUR 3.000,00
EUR 9,00 bei einem Wert über EUR 3.000,00 bis EUR 7.000,00
EUR 24,00 bei einem Wert über EUR 7.000,00 bis EUR 35.000,00
EUR 31,00 ei einem Wert über EUR 35.000,00

Die Legalisationsgebühr für die zweite und jede weitere Unterschrift beträgt die Hälfte der oben angeführten Gebühren.

Beglaubigung Vertragsurkunde

Für die Beglaubigung auf der Vertragsurkunde ist weiters eine Bundesgebühr von EUR 14,30 zu entrichten. Nur Barzahlung – keine Kartenzahlung möglich.

Kontakt

Cornelia Geisler

Meldeamt

  • Parteienverkehr
  • Mo-Fr: 08:30-12:00 Uhr
  • Mo: 14:00-18:00 Uhr
  • Di, Do: 14:00-16:00 Uhr