Informationen
Bei Gebäuden, Wohnungen und sonstigen Teilen von Gebäuden, die über einen durchgehenden Zeitraum von mindestens 6 Monaten nicht als Wohnsitz verwendet werden, spricht man von einem Leerstand, für welchen die Leerstandsabgabe zu entrichten ist. Welche Arten von Wohnsitzen betroffen sind, ist im Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz (kurz TFLAG) definiert.
Die Leerstandsabgabe für 2023 ist bis zum 30. April 2024 selbst zu berechnen und an die Gemeinde zu entrichten.
Die Bankverbindung der Marktgemeinde Wattens lautet:
AT 83 3632 2000 0722 0551, Raiffeisen Regionalbank Schwaz-Wattens
Kontakt
Mario Remes
Leiter der Finanzverwaltung
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