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Kommunalsteuer – Berechnung und Bezahlung
UnternehmerInnen, die DienstnehmerInnen beschäftigen, müssen die Kommunalsteuer selbst berechnen und bezahlen. Die Kommunalsteuer beträgt 3 % der Bruttolöhne. Sie müssen die Steuer selbst berechnen und bis 15. des Folgemonats einzahlen.
Kontakt
Alexandra Schmarl-Deflorian
Finanzverwaltung
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