Informationen

Geburtsurkunde

Erstausstellung: Die Erstausstellung einer Geburtsurkunde erfolgt ortsgebunden immer durch das Standesamt am Geburtsort des Kindes (z.B. Geburt im Krankenhaus Schwaz – Ausstellung durch das Standesamt Schwaz). Weitere Urkunden, können dann bei jedem Standesamt in Österreich beantragt und ausgestellt werden. Verlust: Befindet sich der Geburtsort in Österreich, kann eine verlorene Geburtsurkunde bei jedem Standesamt in Österreich beantragt bzw. ausgestellt werden – auch in mehreren Sprachen.

Vaterschaftsanerkennung

Die Vaterschaft über das unehelich geborene Kind kann auch im Zuge der Geburts-Erstanmeldung an diesem Standesamt beantragt werden.

Gemeinsame Obsorge

Nach erfolgter Ersteintragung am Geburtsstandesamt und der Vaterschaftsanerkenntnis kann die gemeinsame Obsorge (Zustimmung der Mutter erforderlich) vor dem Standesamt beantragt werden. – Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern – falls verheiratet, Heiratsurkunde der Eltern – Personalausweis oder Reisepass – Geburtsurkunde, Vaterschaftsanerkenntnis und falls vorhanden Namensbestimmung des Kindes bei Neugeburt Verfahren vor dem Standesamt sind nicht unmittelbar durchführbar, nehmen Sie rechtzeitig Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin!

Freiwillige Säuglingsunterstützung

Aus Anlass der Geburt eines Wattener Bürgers gewährt die Marktgemeinde Wattens eine freiwillige Säuglingsunterstützung. Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Aktion ist, dass mindestens 1 Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes bereits 6 Monate in Wattens mit Hauptwohnsitz gemeldet war.

Für Fragen zu den Behördengängen rund um die Geburt, Geburtsurkunde, Babypaket, etc. stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen gerne zur Verfügung!

Gebühren

Mit folgenden Gebühren ist zu rechnen:

Geburtsurkunde EUR 9,30

Kontakt

Kontakt Standesamt

  • Parteienverkehr
  • Mo-Fr: 08:30-12:00 Uhr
  • Mo: 14:00-18:00 Uhr
  • Di, Do: 14:00-16:00 Uhr