Informationen
Sie planen eine Eheschließung oder eine Verpartnerung?
Der Trausaal der Marktgemeinde Wattens bietet Platz für Hochzeitsgesellschaften von bis zu 60 Personen und hat eine besondere, künstlerische Note.
Mit großer Freude begleiten wir Paare, die ihren Weg gemeinsam bestreiten möchten!
Fragen Sie bitte rechtzeitig für ein Eheschließungstermin an – ca. 6 Monate im Voraus!
Notwendige Unterlagen
Unterlagen für österreichische Staatsangehörige:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis: siehe Staatsbürgerschaftswesen
- bei Vorehe, Heiratsurkunde aller Ehen/Partnerschaften – Nachweise über die Auflösung der letzten Ehe (Scheidungsurteil mit Rechtskraft, oder Sterbeurkunde)
- Geburtsurkunden/Staatsbürgerschaftsnachweise aller gemeinsamen vorehelichen Kinder und Vaterschaftsanerkenntnisse
Bei Auslandsbeteiligung:
Bei Auslandsbeteiligung können weitere Urkunden erforderlich sein z.B. Ehefähigkeitszeugnis, dieses erhält man meist beim Standesamt des Heimatortes im Ausland, gelegentlich auch bei der Vertretungsbehörde-Konsulat/Botschaft.
Nehmen Sie in jedem Fall Kontakt zum Standesamt auf, wenn eine Auslandsbeteiligung vorliegt. Das Standesamt kann Ihnen über die erforderlichen Nachweise und Urkunden Auskunft geben. Es können verschiedene Behördenwege und auch Übersetzungen erforderlich sein, die oft zeitaufwendig sind. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig welche Unterlagen vorzulegen sind.
Bringen Sie zum Nachweis Ihrer Identität immer einen gültigen Reisepass oder Personalausweis (keine Ablichtungen) mit.
Ehefähigkeitszeugnis:
Bei Eheschließungen außerhalb von Österreich bzw. wenn Sie als Nicht-Österreicher vor einem österreichischen Standesamt die Ehe schließen wollen, kann es erforderlich sein, ein Ehefähigkeitszeugnis vorzulegen.
Bringen Sie zum Nachweis Ihrer Identität einen gültigen Reisepass oder Personalausweis (keine Ablichtungen) mit.
Verfahren vor dem Standesamt sind nicht unmittelbar durchführbar, nehmen Sie rechtzeitig Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin.
Gebühren
Mit folgenden Gebühren ist zu rechnen:
Kontakt
Kontakt Standesamt
- Parteienverkehr
- Mo-Fr: 08:30-12:00 Uhr
- Mo: 14:00-18:00 Uhr
- Di, Do: 14:00-16:00 Uhr